{"id":32,"date":"2014-09-09T17:59:25","date_gmt":"2014-09-09T15:59:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.maennerchor-oberneunforn.ch\/wordpress\/?page_id=32"},"modified":"2014-09-10T12:36:02","modified_gmt":"2014-09-10T10:36:02","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/maennerchor-oberneunforn.ch\/?page_id=32","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<h1>Statuten<\/h1>\n<p>Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahresversammlung vom 28. M\u00e4rz 2011 \u00fcberarbeitet und genehmigt und k\u00f6nnen <a title=\"Statuten\" href=\"https:\/\/maennerchor-oberneunforn.ch\/download\/Statuten\/Statuten_Maennerchor_Oberneunforn_2011-03-28.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a> heruntergeladen werden.<\/p>\n<h2>1 Name, Sitz, Zweck<\/h2>\n<p>Unter dem Namen &#8222;M\u00e4nnerchor Oberneunforn&#8220; besteht ein Verein gem\u00e4ss Art. 60 ZGB. Der Sitz des Vereins ist Neunforn.\u00a0Der Verein bezweckt die Pflege des Gesanges und eine kollegiale Geselligkeit unter den Mitgliedern.\u00a0Er hat bei der Gr\u00fcndung folgendes Motto gew\u00e4hlt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Es gebe sich kund in harmonischen T\u00f6nen begeisternde Liebe zum Guten und Sch\u00f6nen!<\/em><\/p>\n<h2>2 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Der M\u00e4nnerchor besteht aus Aktiv-, Ehren-, und Passivmitgliedern.<\/p>\n<h3>2.1 Aktivmitglieder<\/h3>\n<p>Aktivmitglieder k\u00f6nnen dem Chor jederzeit beitreten. \u00dcber die Aufnahme wird an der n\u00e4chsten Vereinsversammlung entschieden.\u00a0Der Austritt ist dem Pr\u00e4sidenten schriftlich mitzuteilen.\u00a0Pflichten und Rechte beginnen mit dem Eintritt und enden mit dem Austritt aus dem Verein.<\/p>\n<h3>2.2 Passivmitglieder<\/h3>\n<p>Passivmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he an der Generalversammlung festgesetzt wird.\u00a0F\u00fcr Vereinsanl\u00e4sse mit Eintritt erhalten sie ein Freiprogramm.<\/p>\n<h3>2.3 Ehrenmitglieder<\/h3>\n<p>S\u00e4nger oder G\u00f6nner, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, k\u00f6nnen an der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.\u00a0Der Vorstand beantragt und begr\u00fcndet die Ernennung von Ehrenmitgliedern.\u00a0Ehrenmitglieder kommen in den Genuss s\u00e4mtlicher Rechte eines Aktivmitgliedes, sind aber allen Verpflichtungen dem Verein gegen\u00fcber enthoben.<\/p>\n<h3>2.4 Ausschluss<\/h3>\n<p>\u00dcber den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstandes. Die Abstimmung erfolgt geheim.<\/p>\n<h2>3 Organisation<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Generalversammlung<\/li>\n<li>Vereinsversammlungen<\/li>\n<li>Vorstand<\/li>\n<li>Musikkommission<\/li>\n<li>Rechnungsrevisoren<\/li>\n<\/ul>\n<h3>3.1 Generalversammlung<\/h3>\n<p>Sie findet in der Regel im ersten Quartal des Jahres statt.\u00a0Die Einladung dazu erfolgt eine Woche vorher, schriftlich, mit Traktandenliste.<\/p>\n<h4>Gesch\u00e4fte der Generalversammlung:<\/h4>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Wahl von Stimmenz\u00e4hlern<\/li>\n<li>Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung<\/li>\n<li>Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes<\/li>\n<li>Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>Bestimmung der Finanzkompetenz des Vorstandes<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung folgender Wahlen: Vorstand (Pr\u00e4sident, Aktuar, Kassier), Rechnungsrevisoren, Musikkommission<\/li>\n<li>Erweiterung bzw. Reduktion des Vorstandes<\/li>\n<li>Festsetzung des Dirigentengehalts<\/li>\n<li>Festlegung des Jahresprogramms<\/li>\n<li>Regelung des Absenzenwesens<\/li>\n<li>Revision der Statuten<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst.\u00a0Bei Stimmengleichheit gibt der Pr\u00e4sident den Stichentscheid.<\/p>\n<h3>3.2 Ausserordentliche Generalversammlung<\/h3>\n<p>Sie wird einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Viertels der Stimmberechtigten.\u00a0Die Traktanden m\u00fcssen auf der Einladung bekannt gegeben werden.<\/p>\n<h3>3.3 Vereinsversammlungen<\/h3>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt nach Bedarf m\u00fcndlich oder schriftlich zu Vereinsversammlungen ein.\u00a0An den Vereinsversammlungen werden die laufenden Gesch\u00e4fte erledigt, sofern sie nicht der Generalversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind.<\/p>\n<h3>3.4 Beschlussf\u00e4higkeit<\/h3>\n<p>General- oder Vereinsversammlungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Stimmberechtigten anwesend ist.<\/p>\n<h3>3.5 Vorstand<\/h3>\n<p>Die Leitung des Vereins ist einem Vorstand \u00fcbertragen.\u00a0Er besteht mindestens aus Pr\u00e4sident, Aktuar (zugleich Vizepr\u00e4sident) und Kassier.\u00a0Die Mitglieder werden f\u00fcr eine Amtsdauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Vorstand erledigt die Gesch\u00e4fte, welche nicht ausdr\u00fccklich einer Versammlung vorbehalten sind.\u00a0Er sorgt f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse und die Einhaltung der Statuten. Er bestimmt einen Materialverwalter.<\/p>\n<h4>Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder:<\/h4>\n<table style=\"border-color: #ffffff;\" border=\"0\" frame=\"void\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\"><strong><span style=\"font-size: 13px;\">Pr\u00e4sident<\/span><\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\"><span style=\"font-size: 13px;\">Er vertritt den Verein nach aussen und innen<br \/>\nEr leitet die Versammlungen und Sitzungen<br \/>\nEr ist unterschriftsberechtigt zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\"><strong><span style=\"font-size: 13px;\">Aktuar<\/span><\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\"><span style=\"font-size: 13px;\">Er f\u00fchrt bei Versammlungen und Sitzungen ein Protokoll<br \/>\nEr schreibt die Einladungen<br \/>\nEr vertritt den Pr\u00e4sidenten<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\"><strong><span style=\"font-size: 13px;\">Kassier<\/span><\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\"><span style=\"font-size: 13px;\">Er ist verantwortlich f\u00fcr die korrekte Rechnungsf\u00fchrung<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>3.6 Musikkommission<\/h3>\n<p>Sie ist f\u00fcr die Lied- und Musikauswahl zust\u00e4ndig. Sie setzt sich zusammen aus&#8230;<\/p>\n<ul>\n<li>dem Dirigenten oder der Dirigentin,<\/li>\n<li>einem Vertreter des Vorstandes,<\/li>\n<li>dem Materialverwalter und<\/li>\n<li>weiteren S\u00e4ngern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Amtsdauer der Musikkommission betr\u00e4gt drei Jahre.<\/p>\n<h3>3.7 Rechnungsrevisoren<\/h3>\n<p>Als Rechnungsrevisoren werden zwei Aktivmitglieder gew\u00e4hlt. Die Amtsdauer betr\u00e4gt drei Jahre.<\/p>\n<h2>4 Vereinst\u00e4tigkeit<\/h2>\n<h3>4.1 Dirigent oder Dirigentin<\/h3>\n<p>Der M\u00e4nnerchor stellt einen Dirigenten an. Er wird an einer Versammlung gew\u00e4hlt. Der Dirigent \u00fcbernimmt die musikalische Ausbildung und Leitung des Chors. Er kann zus\u00e4tzliche Proben beantragen. Er teilt die S\u00e4nger der passenden Stimmlage zu. Er kann einzelne S\u00e4nger besonders schulen oder ihnen auch erkl\u00e4ren, dass sie den Chorklang st\u00f6ren. Er nimmt an Versammlungen und bei Bedarf an Sitzungen teil. Er hat dabei beratende Stimme. Ist der Dirigent verhindert, ist \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 ein Vizedirigent zu bestimmen.<\/p>\n<h3>4.2 Gesangsproben<\/h3>\n<p>Der Verein h\u00e4lt in der Regel jede Woche eine Gesangsprobe ab. Je nach Jahresprogramm werden auch Ferien eingeschaltet. Ein bestimmter Probetag sollte eingehalten werden. Spezialproben werden vom Vorstand auf Antrag des Dirigenten angesetzt. An jeder Gesangs\u00fcbung ist festzuhalten, wer anwesend ist. Wer verhindert ist, an einer Chorprobe teilzunehmen, entschuldigt sich bei einem Vorstandsmitglied.<\/p>\n<h3>4.3 Musikalien<\/h3>\n<p>Die Musikalien werden vom Verein angeschafft und im Archiv aufbewahrt.<\/p>\n<h3>4.4 Materialverwalter<\/h3>\n<p>Er sorgt f\u00fcr die \u00fcbersichtliche Aufbewahrung der Musikalien. Er erstellt und f\u00fchrt ein Verzeichnis der vorhandenen Werke. Er h\u00e4lt fest, was im Laufe des Jahres aufgef\u00fchrt worden ist.<\/p>\n<h2>5 Schlussbestimmungen<\/h2>\n<h3>5.1 Statuten\u00e4nderungen<\/h3>\n<p>Antr\u00e4ge f\u00fcr eine Statuten\u00e4nderung m\u00fcssen dem Vorstand bis zum 31. Dezember schriftlich eingereicht werden. Sie werden an der n\u00e4chsten Generalversammlung behandelt. F\u00fcr eine Statuten\u00e4nderung ist eine Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder notwendig.<\/p>\n<h3>5.2 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Dieser Beschluss kann nur an einer Generalversammlung gefasst werden. Das Traktandum &#8222;Aufl\u00f6sung des Vereins&#8220; muss auf der Einladung stehen. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn 2\/3 der anwesenden Mitglieder daf\u00fcr stimmen. Wird der M\u00e4nnerchor aufgel\u00f6st, entscheiden die Versammlungsteilnehmer auch dar\u00fcber, was mit dem Vereinsverm\u00f6gen geschieht.<\/p>\n<h3>5.3 Inkraftsetzung<\/h3>\n<p>Diese Statuten ersetzen diejenigen aus dem Jahre 1986. Sie wurden an der Generalversammlung vom 28. M\u00e4rz 2011 genehmigt und gelten von diesem Datum an. Jedes Aktiv- und Ehrenmitglied erh\u00e4lt ein Exemplar.<\/p>\n<h3>5.4 \u00dcbergangsbestimmung<\/h3>\n<p>Die ehemaligen nicht singenden Freimitglieder behalten ihren Status. Sie erhalten ein Freiprogramm f\u00fcr Vereinsanl\u00e4sse und eine Einladung zu den Versammlungen. Sie haben dort nur beratende Stimme.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahresversammlung vom 28. M\u00e4rz 2011 \u00fcberarbeitet und genehmigt und k\u00f6nnen hier heruntergeladen werden. 1 Name, Sitz, Zweck Unter dem Namen &#8222;M\u00e4nnerchor Oberneunforn&#8220; besteht ein Verein gem\u00e4ss Art. 60 ZGB. 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